AGBs

Für Bestellungen über Internet bei FIDULA
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Vollständige Bezeichnung und Anschrift:
Fidula-Verlag Holzmeister GmbH, Ahornweg 19-21, D-56154 Boppard am Rhein,
Geschäftsführer: Georg Holzmeister, Handelsregister 958 B Koblenz

1.) Lieferung und Rechnungsstellung:
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung, wenn möglich, vorgemerkt. Bei bereits vergriffenen Werken haben Sie die Wahl, Ihre Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. In jedem Fall werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert.
Der Lieferung liegt eine Rechnung bei.

Versandkosten:
a) Lieferung an Endverbraucher: Innerhalb Europas liefern wir portofrei!
b) Lieferung an Wiederverkäufer: Es werden die reinen Portokosten berechnet.

Die gelieferten Verlagswerke bleiben Eigentum des Verlags, bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

2.) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund einer Bestellung eines Kaufmanns ist Boppard. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3.) Bestellung und Lieferung über den Buchhandel: Wenn Sie über den Buchhandel bestellen, gelten dessen Bedingungen.

Stand: 1.1.2006

Ansprechpartner für diese Seite: Georg Holzmeister, Enrico Ehlers

a.) via Fax: 06742 - 2661 (aus dem Ausland: 0049-6742-2661)
b.) am Telefon: 06742 - 2488 (aus dem Ausland: 0049-6742-2488)
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 15.30 Uhr
c.) Ahornweg 21, 56154 Boppard am Rhein, DEUTSCHLAND

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Rückgaberecht für Endkunden (gilt nicht für Wiederverkäufer):

Sie haben das Recht, die erhaltenen Artikel binnen 14 Tagen nach Lieferung zurückzusenden. Die Rücksendung bedarf keiner Begründung, wir sind Ihnen jedoch dankbar, wenn eine solche bei der Rücksendung der Ware (an: Fidula-Verlag, Ahornweg 21, D-56154 Boppard am Rhein) beiliegt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware (Datum des Poststempels). Rücksendungen bitte auf jeden Fall ausreichend frankieren (bei Büchern, auch incl. CD, und Noten bis 1000 Gramm als günstige "Büchersendung")! Unfreie Rücksendungen können wegen des hohen Zusatz-Portos, das die Post für diese Versendungsart kassiert, leider nicht angenommen werden.

Erwerb der Aufführungsrechte für Musicals:

a) ...für Schulen, Musikschulen, Kinderchöre und andere Nicht-Profi-Theater:
• Bei einer (szenischen) Musical-Aufführung gilt das „Große Recht“, das heißt: Eine Genehmigung der GEMA ist nicht nötig, eine Abrechnung über diese nicht möglich.
• Vielmehr erhalten Sie das szenische Aufführungsrecht vom Verlag.
• Dies bekommen Sie bei FIDULA unbürokratisch und ohne weitere Gebühren nach dem Erwerb von in der Regel 2 Gesamtausgaben und 25 Exemplaren der Texte & Songs.
• Die Genehmigung gilt nur als erteilt, sobald Ihnen die Bestätigung von FIDULA über das erteilte Aufführungsrecht schriftlich vorliegt.
• Das Aufführungsrecht gilt für bis zu fünf Aufführungen, die mit derselben Gruppe/Chor/Klasse innerhalb eines Jahres gespielt werden. Kommt es zu weiteren Aufführungen des Stückes oder führt eine andere Gruppe/Chor/Klasse dieses mit denselben (weitergegebenen oder geliehenen) Noten auf, wird eine erneute Aufführungsgebühr fällig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Verlag auf. Es wird dann eine Rest-Mindest-Vergütung zur Erlangung des Aufführungsrechtes vereinbart.
• Plakatdateien können Sie unter folgendem LINK kostenlos herunterladen: www.fidula.eu > Downloads
• Bei nicht szenischen, d. h. konzertanten, öffentlichen Aufführungen (ohne Handlung, Kostüme oder Kulissen) ist die GEMA (in Österreich: AKM / in der Schweiz: SUISA) zuständig („Kleines Recht“).

b) ...für Profi-Bühnen (wie Stadttheater, professionelle Kinder- oder Jugendtheater):
Diese schließen einen Vertrag mit FIDULA.

Bitte beachten Sie, dass weder Mindestbezug noch GEMA-Anmeldung das gesetzliche Kopierverbot von Musiknoten aufheben (§ 53 Abs. 4, Urheberrechtsgesetz).